US-Verlag Best Lawyers und Handelsblatt zeichnen W&R Weigell aus
30. September 2024US-Verlag Best Lawyers und Handelsblatt zeichnen W&R Weigell aus
30. September 2024Banken müssen ab Januar 2025 Erträge auf Fremdwährungskonten an das Finanzamt melden
Der Jahreswechsel wird mit einer wichtigen Neuerung im Bereich der Fremdwährungserträge einhergehen. Fremdwährungskonten sind Bankkonten, die nicht in Euro, sondern z.B. in US-Dollar, Britischen Pfund oder Schweizer Franken geführt werden. Darauf erzielte Erträge können steuerpflichtig sein.
Zum 31. Dezember 2024 läuft eine Übergangsfrist aus, sodass inländische Banken spätestens ab Januar 2025 Fremdwährungsgewinne/-verluste an das Finanzamt melden und ggf. Kapitalertragsteuer abführen werden. Wer es in der Vergangenheit versäumt hat, solche Erträge selbst korrekt zu deklarieren, mag nun eine strafbefreiende Selbstanzeige in Erwägung ziehen.
Fremdwährungsgewinne können steuerpflichtig sein
Fremdwährungsgewinne (z.B. aus der Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen; Zinsen auf Fremdwährungskonten) können, je nach konkreter Ausgestaltung, als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar sein (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG).
Privatanleger entnehmen für gewöhnlich den Steuerbescheinigungen ihrer Banken, welche Erträge aus Kapitalvermögen in einem bestimmten Jahr erzielt und abgeführt wurden. Diese Bescheinigungen sind allerdings häufig unvollständig, da die Banken i.d.R. nur in Euro geführte Konten berücksichtigten. Fremdwährungskonten sind häufig nicht berücksichtigt worden.
Stattdessen sind Anleger verpflichtet gewesen, Gewinne aus Fremdwährungen eigenständig in ihrer Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Weil das Finanzamt in der Regel keine Prüfmöglichkeit hatte, sind nicht bzw. nicht richtig erklärte Fremdwährungserträge in der Vergangenheit zumeist nicht aufgefallen. Das dürfte sich zum 1. Januar 2025 ändern.
BMF-Schreiben vom 11. Juli 2023: Meldepflicht für Banken ab Januar 2025
Spätestens ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Banken diese Fremdwährungsgewinne melden und die entsprechende Kapitalertragsteuer automatisch abführen (infolge BMF-Schreiben vom 11. Juli 2023, IV C 1 - S 2252/19/10003 :013, BStBl I 2023, 1471, Rz. 325). Manche Banken haben die Meldungen bereits im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen bzw. sind im Begriff, diese einzureichen.
Selbstanzeige kann vor strafrechtlicher Verfolgung schützen
Wenn Banken solche Fremdwährungskonten bzw. -gewinne melden, könnte das Finanzamt vermuten, dass ähnliche Gewinne bereits in früheren Jahren erzielt wurden. Deshalb sollten Anleger überprüfen, ob sie ihre Fremdwährungsgewinne in der Vergangenheit korrekt an das Finanzamt gemeldet haben.
Wurden diese bisher nicht erklärt, könnte dies eine Steuerstraftat darstellen. Eine Möglichkeit zur Straffreiheit bietet eine rechtzeitige Selbstanzeige, durch die nicht gemeldete Fremdwährungsgewinne nachträglich offengelegt werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Finanzbehörden noch nicht über die Fremdwährungserträge informiert sind. Da die Banken ihren Meldungen schon nachkommen oder dies zeitnah tun werden, besteht akuter Handlungsbedarf, sollten Sie Fremdwährungskonten haben.
Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten und rechtssicheren steuerlichen Erfassung Ihrer Fremdwährungsgeschäfte.