Dr. Andreas Dürr, M.Jur. (Oxford)
Rechtsanwalt | Partner*
Strafverteidiger und Compliance-Experte
Dr. Andreas Dürr berät und verteidigt Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie der strafrechtlichen Compliance.
Er vertritt Einzelpersonen und Unternehmen vor Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie im Rahmen von internen Untersuchungen.
Soweit ein Bezug zu Compliance-Themen besteht, tritt Herr Dürr auch vor Zivilgerichten, insbesondere in Haftungsprozessen (sog. Compliance Litigation), sowie in berufsrechtlichen Verfahren auf.
In Einzelfällen ist er auch im allgemeinen Strafrecht als Verteidiger tätig.
Herr Dürr verfügt über besondere Expertise im Bereich des internationalen und europäischen Strafrechts, einschließlich Rechtshilfe- und Auslieferungsthemen.
Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht Herr Dürr Englisch, Französisch und Spanisch.
Kontaktdaten
E: andreas.duerr@weigell.de
T: +49 89 242158-90
F: +49 89 242158-99
V-Card
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München, der Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo (Spanien) und Magister Juris an der University of Oxford (England).
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch.
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der LMU München.
- Carlo-Schmid-Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (Niederlande).
- Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen am Landgericht Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Bundesministerium der Finanzen sowie namhaften Rechtsanwaltskanzleien.
- Promotion summa cum laude im internationalen Strafrecht. Auszeichnung mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der LMU München.
- Rechtsanwalt in führenden internationalen Wirtschaftskanzleien (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gibson Dunn & Crutcher LLP) in den Bereichen Wirtschafts-/Steuerstrafrecht & Compliance
- Seit 2024 Partner bei W&R Weigell Rechtsanwälte mbB
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
- Deutsches Institut für Compliance e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Münchener Anwaltverein e.V.
- LKC-Gruppe
- Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit e.V.
Publikationen
- Die Reform des englischen Unternehmensstrafrechts durch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (CCZ 2024, 31-37) (zusammen mit Katharina Humphrey und Anita Schieffer).
- London verschärft das Unternehmensstrafrecht, Börsen-Zeitung vom 25. November 2023 (zusammen mit Katharina Humphrey und Amy Cooke).
- How Ambitious New EU Directive Seeks To Fight Corruption, Law360 Expert Analysis (online-Artikel) (zusammen mit Katharina Humphrey).
- Greenwashing – Haftungsfallen und ihre Vermeidung, CCZ 2022, 377-381 (zusammen mit Finn Zeidler).
- Die Betriebsratsbegünstigung – wann ist sie kriminell?, NZWiSt 2021, 176-181 (zusammen mit Mark Zimmer).
- Unternehmensinterne Ermittlungen – quo vadis?, in: Bange (Hrsg.), Arbeitswelt der Zukunft – Die Gesellschaft im Wandel des 21. Jahrhunderts, Göttingen 2019, S. 53-70 (zusammen mit André Große Vorholt).
- „Whistleblowing“ in der Berufswelt des 21. Jahrhunderts, in: Bange (Hrsg.), Arbeitswelt der Zukunft – Die Gesellschaft im Wandel des 21. Jahrhunderts, Göttingen 2019, S. 107-124 (zusammen mit André Große Vorholt).
- Whistleblowing 2.0 – Neukonzeption der Meldewege bei Renaissance des Ombudsmannmodells?, Deutscher AnwaltSpiegel 8/2019 (zusammen mit André Große Vorholt).
- Funktionelle Äquivalente der strafrechtlichen Konkurrenzlehre im Common Law, Dissertation, Mohr Siebeck 2019.
- Zur Exzesszurechnung nach der neueren englischen Rechtsprechung, ZIS 2019, 252-262.
- Marcus Hartmann, Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung, ZIS 2014, 295-298 (Buchrezension).
- Germany’s System of Preventive Detention Considered Through the European Court of Human Rights and the German Federal Constitutional Court, EuCLR 2012, 158-181 (zusammen mit Michael Pösl).
Manuela Beckert
Martina Butenschön
* RA Dr. Dürr ist als Salary Partner bei der Gesellschaft angestellt und kein Gesellschafter.