QUO VADIS – Schwarzarbeitsbekämpfung?
26. August 2025BFH zweifelt an der Richtsatzsammlung
30. September 2025QUO VADIS – Schwarzarbeitsbekämpfung?
26. August 2025BFH zweifelt an der Richtsatzsammlung
30. September 2025Rechtliches Gehör und Akteneinsicht:
Verfahrensrechte von Haftungsschuldnern
Mit Urteil vom 27.02.2025 (C-277/24) bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass grundlegende Verteidigungsrechte, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Akteneinsicht, auch in steuerlichen Haftungsverfahren gelten.
Der Entscheidung liegt ein Fall aus Polen zugrunde, in dem ein Mitglied des Verwaltungsrats für Mehrwertsteuerschulden einer polnischen Gesellschaft in Anspruch genommen werden soll. Zwar ist nach dem EuGH eine Beteiligung am Besteuerungsverfahren der Gesellschaft unionsrechtlich nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen die Verteidigungsrechte des Betroffenen in dem ihm gegenüber geführten Haftungsverfahren gewahrt sein.
Dazu muss er die von der Steuerverwaltung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens getroffenen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Würdigungen wirksam in Frage stellen und grundsätzlich Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung erhalten können.
Die EuGH-Entscheidung ist äußerst praxisrelevant, da gerade GmbH-Geschäftsführer zunehmend für Steuerschulden der Gesellschaft von der Finanzverwaltung in Anspruch genommen werden (§§ 69 ff. AO). In diesen Fällen ist es nicht akzeptabel, wenn keine oder nur unzureichende Akteneinsicht gewährt wird und dadurch Verteidigungsrechte verkürzt werden.