Vertrauensanwalt ist ein vom Unternehmen beauftragter, externer Rechtsanwalt. Er fungiert als externer Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und Personen, die bei Abgabe von Hinweisen Bedarf an einem objektiven und vertraulichen Gespräch haben.
Der Hinweis bzw. Hinweisgebergeber erhält bei Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt absolute Vertraulichkeit und auf Wunsch auch Anonymität zugesichert. Auf etwaige Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden hat der Vertrauensanwalt keinen Einfluss.