Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Beschwerde melden

Hier können Sie Meldungen für die Unternehmen und deren Lieferkette abgeben, die wir beim Beschwerdeverfahren unterstützen.

Als Rechtsanwälte sichern wir Ihnen dabei die vertrauliche Behandlung und Nichtweitergabe Ihrer Identität an das betroffene Unternehmen ohne Ihre Einwilligung zu.

Wenn Sie eine Meldung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgeben wollen, klicken Sie unten oder melden sich unter der Telefonnummer: +49 (0) 89 / 242 158 – 91.

Anwendungsbereich

Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Dieses Beschwerdeportal von W&R Weigell Rechtsanwälte ermöglicht es Ihnen, Beschwerden im Zusammenhang mit menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu melden. Hierunter sind v.a. die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten Sorgfaltspflichtenverletzungen zu verstehen.

Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023. Es soll für Transparenz und nachhaltige, faire Arbeitsbedingungen sorgen, indem große Unternehmen Verantwortung für die Menschenrechte und Umwelt nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch in ihrer Lieferkette übernehmen – also auch außerhalb Deutschlands. Teil dieser Verantwortung ist ein Beschwerdesystem, bei dem eigene Mitarbeiter sowie Mitarbeiter von Lieferanten Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG melden können, so z.B. bei unsicheren Arbeitsbedingungen.

Verfahrensordnung

Weitere Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahren entnehmen Sie der jeweiligen Verfahrensordnung des Unternehmens/der Organisation/der Einrichtung.

Wie nutzen Sie

das Online-Beschwerdeverfahren?

Das Online-Beschwerdeverfahren führt Sie Schritt für Schritt durch den Meldevorgang. Nach Einreichung der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für eventuelle Rückfragen bitten wir um die Angabe einer Kontaktmöglichkeit. Wollen Sie komplett anonym bleiben, müssen Sie sich mit einer Alias-E-Mail-Adresse melden.

Wir schützen Sie!

Die eingereichte Meldung wird ausschließlich von erfahrenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Vertrauensanwalt) eingesehen. Der Vertrauensanwalt wird den beauftragten Ansprechpartner des Unternehmens/der Organisation/der Einrichtung über den Inhalt der Meldungen, soweit sie in Bezug auf das LkSG relevant sind, informieren. Dabei geben wir Ihre Identität nur dann weiter, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.