Als Betroffener sehen Sie sich nicht nur den Steuernachforderungen des Fiskus ausgesetzt, sondern auch von Kriminalstrafe bedroht. Die Sanktionsschärfe hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Die hohe Eingriffsintensität ergibt sich aus der Parallelität von Steuer- und Strafverfahren.
Hier beraten wir Sie sowohl präventiv als auch nach Einleitung eines Strafverfahrens zu den Themen:
- Selbstanzeige
- Individualverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor den Strafgerichten
- Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
- Steuerhinterziehung
- Steuerhehlerei
- Steuergefährdung
- Amts- und Rechtshilfe
Bei Außen- oder Fahndungsprüfungen werden oftmals außersteuerliche Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz entdeckt. Ist Lohnsteuer verkürzt, sind regelmäßig auch Sozialabgaben nicht in voller Höhe entrichtet. Häufig indiziert dies eine wirtschaftliche Krise und begründet den Verdacht von Bankrottdelikten oder einer Insolvenzverschleppung.
Hier beraten wir Sie sowohl präventiv als auch nach Einleitung eines Strafverfahrens zu den Themen:
- Betrug
- Untreue
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Bankrott
- Insolvenzverschleppung
- Korruption
Nicht selten kommt es im Besteuerungsverfahren zum Erlass fehlerhafter Steuerbescheide, die in die Rechte der Betroffenen eingreifen. Aber auch ein fehlerhafter Steuerbescheid kann vollstreckt werden. Schon im Vorfeld eines Steuerbescheids kann es zu Sicherungsmaßnahmen des Finanzamtes kommen, die die Handlungsfreiheit der Betroffenen empfindlich einschränken.
Hier beraten und begleiten wir Sie zu den Themen:
- Einsprüche gegen Arrestanordnungen, Steuer- und Haftungsbescheide
- Aussetzung der Vollziehung
- Stundung
- Vollstreckungsabwehr
- Klage und Untätigkeitsklage zum Finanzgericht
- Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
- Kryptowährungen (Besteuerung von Kryptowährungen in Privat- und Betriebsvermögen bei Kauf- /Verkauf sowie Mining)
Oft treten bei Außenprüfungen komplexe steuerliche Fragestellungen auf, die von den Prüfern tendenziell fiskalfreundlich beantwortet werden. Immer häufiger ist auch die Einleitung von Steuerstrafverfahren nach Mehrergebnissen zu beobachten.
Hier beraten und begleiten wir Sie zu den Themen:
- Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen (regelmäßig gemeinsam mit dem steuerlichen Berater)
- Klärung steuerlicher Rechtsfragen (Steuergutachten)
- Schlussbesprechungen
Wohnsitzwechsel ins Ausland oder aus dem Ausland sowie beruflichen Berührungspunkte mit anderen Staaten können mitunter weitreichende steuerlichen Folgen auslösen. Dies ist bei der Begründung eines ausländischen Wohnsitzes, bei Investitionen oder einer Berufstätigkeit im Ausland im Blick zu behalten.
Hier beraten wir Sie gestaltend und begleitend zu den Themen:
- Wegzugsbesteuerung (Außensteuerrecht)
- Doppelbesteuerung
- Wohnsitzverlagerungen zwischen Deutschland und der Schweiz bzw. Österreich
Geldwäsche oder die Veruntreuung von Mandantengeldern sind hier ebenso ein Thema wie Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten. Sehen sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte mit solchen Vorwürfen konfrontiert, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch eine steuerliche Haftung und ein berufsrechtliches Verfahren stehen im Raum.
Hier beraten und begleiten wir Sie umfassend zu den Themen:
- Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- Steuerliche Haftung
- Geldwäsche
- Untreue
Das Steuerrecht hat mittlerweile eine Komplexität erreicht, die kaum noch jemand vollständig überblickt. Umso wichtiger sind funktionierende Strukturen, auf die man sich verlassen kann. Zudem federt ein effizientes Compliance-System strafrechtliche Haftungsrisiken ab – gerade an der Schnittstelle von Selbstanzeige (§ 371 AO) und Korrekturerklärung (§ 153 AO).
Hier beraten und begleiten wir Sie umfassend zu den Themen:
- Individuelle Risikoanalyse
- Implementierung von Tax-Compliance-Systemen
- Ausarbeitung von Richtlinien passend für Ihr Unternehmen
Über Jahrzehnte oder gar Generationen Geschaffenes jüngeren Hände anzuvertrauen, bedarf gründlicher Planung. Zahlreiche Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten sind zu beachten, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Hier beraten und begleiten wir Sie umfassend zu den Themen:
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Erbrecht
- Internationales Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Bitcoin sowie andere Kryptowährungen und Non Fungible Tokens (NFT) stehen zunehmend im Fokus der Finanzverwaltung – sowohl der Veranlagungsfinanzämtern als auch der Steuerfahndungs- und Bußgeld- und Strafsachenstellen. Rechtzeitige Beratung ist essenziell im Umgang mit Kryptowährungen sowie NFTs. Viele Themen sind in Klärung – vieles ist noch offen.
Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen wie folgt:
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Ermittlungen von Erträgen aus Kryptowährungen und/bzw. Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Außensteuer)
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steuerliche Einordnung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und Mining
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Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht
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Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungen
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tatsächliche Verständigung etc.