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BFH zweifelt an der Richtsatzsammlung

Mit Urteil vom 11.07.2023 (Az. X R 19/21) hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung als Grundlage für steuerliche Schätzungen geäußert.

Die Richtsatzsammlung diente der Finanzverwaltung jahrzehntelang als Standardinstrument, wenn Besteuerungsgrundlagen zu schätzen waren.
Nun stellt der BFH klar: In ihrer bisherigen Form ist sie für eine belastbare Schätzung kaum noch geeignet.

Die Folgen im Überblick:

  • Für die Finanzverwaltung:  Die Zeiten einfacher Standard-Schätzungen sind vorbei. Es muss eine neue, belastbare Datengrundlage geschaffen werden – ein Prozess, der Zeit fordert.
  • Für Steuerpflichtige: In Schätzungsfällen steigen die Verteidigungschancen erheblich.
  • Für das Steuerstrafrecht: Hier war die Rechtsprechung ohnehin schon weiter – die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ist zwingend.

Fazit: Die Richtsatzsammlung hat in ihrer bisherigen Form keine Zukunft.
Ob künftig digitale oder datengetriebene Ansätze folgen, bleibt abzuwarten.