Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen im Steuerrecht
W&R Weigell Rechtsanwälte – Ihre Experten im Steuerrecht aus München
Vermeiden Sie schwere Strafen und sichern Sie Ihre Zukunft. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstattung von Selbstanzeigen als auch der Korrektur von Steuererklärungen.
In einer komplexer werdenden Steuerlandschaft ist es entscheidend, rechtzeitig und korrekt zu handeln, wenn steuerliche Unregelmäßigkeiten auftreten.
Unsere langjährig erfahrene Kanzlei in München ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Erstattung einer Selbstanzeige im Steuerrecht oder um die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 der Abgabenordnung (AO) geht.
Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Wir sind schwerpunktmäßig in München und Umgebung aktiv, können auf Wunsch jedoch bundesweit agieren.
Was ist eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO bzw. § 378 Abs. 3 AO ermöglicht es, unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen zu korrigieren und Straffreiheit zu erlangen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie kann man von den Vorteilen einer Selbstanzeige profitieren?
Es müssen alle relevanten Informationen vollständig und korrekt offenbart werden. Außerdem darf die Tat noch nicht entdeckt worden sein und bestimmte Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Unsere auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Erstellung der Selbstanzeige bis zur Vertretung gegenüber den Behörden.
Eine steuerrechtliche Selbstanzeige kann straffreiheit sichern und bietet die Chance, vergangene Fehler zu korrigieren, bevor sie entdeckt werden.
Was ist eine Berichtigungserklärung?
Neben der Selbstanzeige bietet der § 153 AO die Möglichkeit, Steuererklärungen zu berichtigen, wenn diese fehlerhaft sind. Anders als bei einer Selbstanzeige, bei der es sich um die Offenlegung von Steuerstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt, geht es bei der Berichtigung nach § 153 AO vor allem um die Korrektur von unbewussten und unbeabsichtigten Fehlern in den Steuererklärungen.
Achtung: Wer später entdeckt, dass eine frühere Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und diese nicht berichtigt, riskiert eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen zu begehen.
Warum sollten Sie eine Selbstanzeige oder Berichtigung in Betracht ziehen?
- Vermeidung von Bestrafung: Sowohl durch eine wirksame Selbstanzeige als auch die Berichtigung können Sie vermeiden, wegen einer Steuerstraftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden. Auch den Belastungen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann auf diese Weise begegnet werden.
- Korrektur unbewusster Fehler: Die Berichtigung nach § 153 AO ist besonders relevant, wenn Fehler in der Steuererklärung unbeabsichtigt und ohne Vorsatz gemacht wurden. Sobald ein Fehler erkannt ist, besteht allerdings die Pflicht, diesen zu berichtigen, um sich keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen vorwerfen lassen zu müssen.
- Bessere steuerliche Planung: Durch die Offenlegung von Steuerdelikten bzw. die Berichtigung unrichtiger Angaben können Sie nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch die Grundlage für ihr künftiges korrektes steuerliches Erklärungsverhalten legen.
- Rechtzeitige Korrektur: Wenn Sie Steuerfehler schnell und eigenständig melden, zeigen Sie Bereitschaft zur Kooperation, was sich positiv auf die rechtliche Bewertung Ihrer Situation auswirken kann.
Warum wir der richtige Partner in Sachen Steuerstrafrecht sind:
Unsere Kanzlei in München verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Bereich Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen.
Wir haben maßgebend bei allen großen „Selbstanzeigewellen“ (z.B. Schweiz, Liechtenstein) mitgewirkt und bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich bei der Abgabe von Selbstanzeigen sowie bei der Berichtigung von Steuererklärungen unterstützt.
Was uns auszeichnet und wovon Sie profitieren:
- Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie.
- Verlässliche Vertretung: Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Strafverfolgungs- und Finanzbehörden. Auf Wunsch arbeiten wir gerne mit Ihrem laufenden Steuerberater zusammen.
- Vertrauensvolle und diskrete Beratung: Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Alle Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten mit höchster Diskretion bearbeitet wird.
- Kostentransparenz: Wir können Ihnen nach Besprechung Ihrer individuellen Situation eine erste Kosteneinschätzung geben. Über die Kosten behalten Sie jederzeit die Kontrolle.
W&R Weigell Rechtsanwälte – Ihr Ansprechpartner für Selbstanzeigen und Berichtigungen im Steuerrecht in München.
Kontaktieren Sie uns
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Selbstanzeige oder Berichtigung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und vertraulichen Beratungstermin mit uns.
Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen!