Unternehmen in der Krise

Pflichten, Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmer und Berater

Ein Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei besteht in der rechtlichen Krisenberatung von Unternehmen, Geschäftsführern und (Steuer-)Beratern.

Unsere Rechtsanwältinnen Manuela Beckert und Martina Butenschön sind Co-Autorinnen des 2023 bei C.H. Beck in München erschienenen Standardwerks „Unternehmen in der Krise“, welches Haftungsszenarien für Unternehmer und Berater in zivil-, straf- steuer- und berufsrechtlicher Hinsicht beleuchtet.

Unternehmens-insolvenzen steigen an

Seit 2021 steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen jährlich wieder erheblich an – im Jahr 2024 auf ca. 22.000.

Vor, während und nach der Krise gibt es für Unternehmer und Berater erhebliche Fallstricke zu beachten. Als spezialisierte Rechtsanwälte beraten wir unsere Mandanten im Krisenfall umfassend, gerade weil (ehemalige) Geschäftsleiter oder deren Berater nach der Insolvenz von vielen Seiten Risiken ausgesetzt sind, die mit erheblichen persönlichen und finanziellen Folgen einhergehen können.

München ist unser Kerngebiet – aber wir sind flexibel und auch bundesweit für Sie da.

Strafrechtliche Verteidigung gegen Vorwürfe von Insolvenzdelikten

Wir verteidigen Mandanten vor Gerichten und gegenüber Staatsanwaltschaften gegen alle Vorwürfe von Insolvenzstraftaten. Im Nachgang zu einem Insolvenzantrag eröffnen die Behörden regelmäßig Strafverfahren, weil die Insolvenzgerichte verpflichtet sind, die Staatsanwaltschaften über neue Insolvenzen zu informieren.

Strafverfahren betreffen häufig Vorwürfe der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), des Bankrotts (§§ 283, 283a StGB), der Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) bzw. der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB).

Weitere gängige Tatbestände sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), die Steuerhinterziehung (§ 370 AO), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB, „Sozialversicherungsbetrug“) oder die unrichtige Darstellung (§ 332 HGB, „Bilanzfälschung“).

Erhebliche Folgen

Ein Strafverfahren wegen einer Insolvenzstraftat kann mit erheblichen Folgen einhergehen: Neben Freiheits- und Geldstrafen kommen vor allem die Einziehung wirtschaftlicher Vorteile, Gewerbeuntersagungen und Geschäftsführungsverbote in Betracht.

Unser Ziel: Einstellung des Verfahrens

Als Verteidiger unterstützen wir Sie, solche Verfahren möglichst schnell und geräuschlos zu erledigen, idealerweise durch eine Einstellung des Verfahrens.


Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und von Insolvenzanfechtungen

Häufig werden (ehemalige) Geschäftsführer oder Geschäftspartner im Nachgang einer Insolvenz von dem Insolvenzverwalter zivilrechtlich in Anspruch genommen. In diesem Fall unterstützen wir dabei, solche Ansprüche abzuwehren.

Solche Zahlungsforderungen können beispielsweise auf Insolvenzanfechtungen beruhen, weil man vor der Insolvenz noch Zahlungen von dem insolventen Unternehmen erhalten hat.

Sie können auch auf die Erstattung von nach Eintritt der Insolvenzreise geleisteten Ausgaben betreffen, weil es sich um verbotene Zahlungen nach § 15b InsO handeln soll. Weiterhin sind

Schadensersatzansprüche wegen vorgeworfener Pflichtverletzungen (z.B. einer Insolvenzverschleppung oder Veruntreuung von Unternehmensvermögen) bzw. – im Falle von Beratern – wegen Beratungsfehlern denkbar.

 

Steuerliche Haftung

Wenig bekannt ist, dass im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen häufig auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt entstehen, wenn das insolvente Unternehmen noch Steuerrückstände hatte.

Die Finanzbehörden versuchen in diesem Fall regelmäßig, die (ehemalige) Geschäftsleitung persönlich für diese Steuern haftbar zu machen, zumeist geht es in derartigen Haftungsbescheiden um Körperschaft-, Lohn- und Umsatzsteuer nebst Verspätungs- und Säumniszuschlägen. Da es um eine persönliche Haftung mit erheblicher finanzieller Tragweite gehen kann, empfiehlt sich eine fachkundige Beratung.

Wir sind für Sie da

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei diesen Themen gerne durch ihre langjährige Erfahrung, gute Vernetzung und ein koordiniertes Vorgehen.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei in München für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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