
Insolvenzstraftaten und Krisenszenarien
Beratung und Verteidigung gegen Vorwürfe von Insolvenzstraftaten
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der sie gegen Vorwürfe von Insolvenzstraftaten verteidigt oder sie dahingehend berät?
Gerade Krisenszenarien sind in straf-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht äußerst risikoträchtig für Geschäftsführer und Selbstständige.
W&R Weigell ist eine auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Bearbeitung von Insolvenzszenarien und helfen Ihnen durch kompetente Beratung und transparente Kostenstruktur, um im Krisenfall Risiken zu vermeiden bzw. der Haftung entgegenzutreten.
Wir vertreten Sie u.a. gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften, Insolvenzverwaltern und Finanzämtern.
Schwerpunktmäßig sind wir in München und Umgebung aktiv, können auf Wunsch jedoch bundesweit agieren.
Was sind Insolvenzstraftaten?
Insolvenzstraftaten sind Straftaten im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer Privatperson.
Sie spielen eine zentrale Rolle im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und betreffen häufig Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständige.
Zu den Insolvenzdelikten im eigentlichen Sinn zählen:
- Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO)
- Bankrott (§ 283 StGB)
- Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
- Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
- Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)
Im Zusammenhang mit Insolvenz kommen auch weitere Straftaten vor, wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) u.v.m.
Diese Straftaten werden nicht selten im Zuge eines Insolvenzverfahrens entdeckt und können empfindliche Strafen nach sich ziehen – bis hin zu Freiheitsstrafen.
Insolvenzstraftat:
Konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Gerade im Zusammenhang mit einer Insolvenz besteht ein hohes Risiko, ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Fehlende oder verspätete Insolvenzanträge, unklare Buchführung oder Geschäftsentscheidungen in finanziell kritischen Phasen können schnell als strafrechtlich relevant eingestuft werden und ein Ermittlungsverfahren anstoßen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann u.a.:
- Frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen
- Auf ihre Rechte bei Vernehmungen und Durchsuchungen achten
- Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht vertreten
- Strafbarkeit vermeiden oder die Folgen erheblich mildern
In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist es entscheidend, juristisch und strategisch klug vorzugehen – insbesondere bei Insolvenzdelikten, bei denen komplexe wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge bestehen.
Ihr Rechtsanwalt sollte weit über das Strafrecht hinausgehende Expertise aufweisen. Denn häufig droht im Nachgang zu einer Insolvenz nicht nur Ungemach von Seiten der Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßig werden gerade ehemalige Geschäftsführer
- Zivilrechtlich von Insolvenzverwaltern für unberechtigte Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b Abs. 4 InsO);
- Von Finanzämtern wegen der Haftung für Steuerschulden des Unternehmens (§ 69 AO); oder
- Von Banken aus Bürgschaftsverträgen in Anspruch genommen.
In dieser rechtlich komplexen Gemengelage behalten wir den Überblick und beraten sie ganzheitlich. Wir vertreten Sie auf Wunsch auch gegenüber Insolvenzverwaltern, Finanzämtern und privaten Gläubigern.
Ablauf einer Erstberatung bei Insolvenzstraftaten
Als erfahrene Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in München bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum rund um das Thema Betriebsprüfung.
Der erste Schritt zur erfolgreichen Verteidigung ist das persönliche Gespräch. Unsere Erstberatung verläuft in der Regel wie folgt:
- Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. In dringenden Fällen bieten wir auch kurzfristige Beratung an. - Schilderung des Sachverhalts
Sie erläutern uns den Hintergrund Ihres Falls – persönlich, telefonisch oder schriftlich. - Juristische Ersteinschätzung
Wir analysieren die Ausgangslage, erläutern mögliche Vorwürfe und zeigen erste Strategien auf. - Weitere Schritte
Auf Wunsch übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Selbstverständlich unterliegt jede Beratung der anwaltlichen Schweigepflicht.
Buchtipp:
Unternehmen in der Krise
Unsere Rechtsanwältinnen Manuela Beckert und Martina Butenschön sind Co-Autorinnen des Standardwerks „Unternehmen in der Krise – Pflichten, Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmer und Berater“.

Beim Thema "Insolvenzstraftaten" sollten Sie keine Zeit verlieren
Sie haben
- eine Vorladung erhalten
- eine Durchsuchung erlebt
- sehen sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Zusammenhang mit einer Insolvenz konfrontiert
- oder werden von einem Insolvenzverwalter oder dem Finanzamt in Haftung genommen?
dann melden Sie sich gerne bei uns!
Unser Sitz im Herzen von München bietet optimale Erreichbarkeit für Mandanten aus der Region.
Zugleich beraten wir bundesweit und digital – ganz gleich, ob Sie aus dem In- oder Ausland kommen. Internationale Mandanten beraten wir gerne auf Englisch, Französisch oder Spanisch.
Kontakt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um einen baldigen Termin mit einem Rechtsanwalt zu vereinbaren.
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