Hinweis geben
Informationen für Hinweisgeber
Bitte übermitteln Sie uns nur solche Informationen, die nach Ihrem besten Wissen zutreffend sind.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Was ist die Aufgabe einer Ombudsperson / eines Vertrauensanwalts?
Beschäftigte und Geschäftspartner, aber auch andere außenstehende Dritte, die einen Verstoß gegen Gesetze oder Compliance-Richtlinien melden wollen, erhalten die Möglichkeit, ihren Hinweis vertrauensvoll und – sofern ausdrücklich gewünscht – anonym einer Ombudsperson/einem Vertrauensanwalt mitzuteilen. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgebenden kostenfrei.
Die übermittelten Informationen behandeln wir streng vertraulich. Wir als Ombudsperson/Vertrauensanwalt sind stets als unabhängige Rechtsanwälte tätig und unterliegen keinen Anweisungen durch das beauftragende Unternehmen.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, gewährleistet dieses Verfahren ausreichend Schutz Ihrer Anonymität.
Wie läuft ein Hinweis ab?
- Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
- Bitte bedenken Sie, dass ein Hinweis nachteilige Folgen für Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere Betroffene haben kann. Geben Sie Ihren Hinweis darum mit größter Sorgfalt ab.
- Zunächst fragen wir Sie, ob Sie einen Hinweis geben bzw. unseren Rat als Vertrauensanwalt suchen.
- Sie können wählen, ob Sie den Hinweis namentlich machen oder anonym bleiben wollen.
- Sie müssen bitte zwingend angeben, welches Unternehmen, für die wir als Vertrauensanwalt/interne Meldestelle fungieren, betroffen ist.
- Sodann werden Ihre Daten bzw. ein Pseudonym und Ihre Mailaderesse abgefragt.
- Danach fragen wir Sie nach dem Inhalt Ihrer Meldung. Verfassen Sie den Hinweis bitte so, damit wir bzw. unser auftraggebendes Unternehmen in der Lage sind, diesem Hinweis auch nachgehen zu können.
- Sie können außerdem eine Datei, z.B. ein Foto, als Anhang übermitteln. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Informationen eventuell einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.
- Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, gewährleistet diese Webseite einen technischen Schutz Ihrer Anonymität. Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Hinweis interessiert sind.
Externe Meldestellen
Neben der Möglichkeit, bei uns eine interne Meldung abzugeben, sieht das HinSchG die Option einer externen Meldung vor.
In solchen Fällen, in denen zu erwarten ist, dass durch eine interne Meldung über unsere Meldekanäle wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine beruflichen Repressalien (z.B. eine Kündigung) befürchten müssen, ist die Meldung über uns häufig der bessere Weg. Grund hierfür ist, dass wir als interne Meldestelle den gemeldeten Verstoß unverzüglich und ohne langwieriges Verfahren an diejenigen Personen melden werden, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.
Und: Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen immer noch unbenommen, sich anschließend an eine externe Meldestelle zu wende.
Externe Meldestelle des Bundes: Die externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) errichtet. Die Meldekanäle, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können, sind auf der Webseite des BfJ unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Meldungen können dort elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich abgegeben werden. Des Weiteren finden Sie dort Hinweise auf spezielle Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt sowie Informationen dazu, in welchen Fällen diese speziellen Meldestellen zuständig sind.