Neue Corona–Hilfen für Familien und Unternehmen

Der Koalitionsausschuss hat aufgrund der anhaltenden Auswirkungen Corona-Pandemie neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, Gastronomie und Kultur vereinbart.

Umsatzsteuer

Ursprünglich sollte für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur befristet bis Ende Juni 2021 gelten. Doch da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, profitiert sie nicht davon. Aus diesem Grund soll der ermäßigte Steuersatz (7 %) bis Ende 2022 zur Anwendung kommen.

Verlustrücktrag

Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal EUR 10 Mio. bzw. EUR 20 Mio. bei Zusammenveranlagung.

Kinderbonus

Wie bereits im Jahr 2020 (damals aber sogar EUR 300) erhalten Familien einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig EUR 150 betragen. Es wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.  

Grundsicherung

Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen eine einmaligen Zuschuss von EUR 150 erhalten. Für plötzlich in Not geratene Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Neustart Kultur

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von EUR 1 Mrd. aufgelegt.