Drohende Ermittlungswelle gegen Airbnb Vermieter

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Die Vermietung privater Unterkünfte über Airbnb boomt. Nicht immer jedoch werden die Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung angegeben, obwohl diese steuerpflichtig sind. Da bei Privatpersonen in der Regel keine turnusmäßigen Betriebsprüfungen durchgeführt werden können, bleiben die Einkünfte dem Finanzamt in vielen Fällen verborgen. Dies könnte sich nun ändern.

Wie bereits im Jahr 2020 hat die Steuerfahndung Hamburg kürzlich die Buchungsdaten bei einem internationalen Vermittlungsportal abgefragt. Nach Informationen der Deutschen Presse Agentur handelt es sich hierbei um Airbnb. Insgesamt 56.000 Anbietern von Kurzzeitvermietungen droht die Überprüfung durch die Finanzverwaltung. Die Daten stammen aus ganz Deutschland und werden von der Hamburger Steuerfahndung an die zuständigen Finanzämter der Bundesländer weitergeleitet

In der Folge ist mit der Einleitung von Steuerstrafverfahren zu rechnen. Um diesem Risiko zu begegnen sollte überprüft werden, ob im Einzelfall die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gegeben ist. Nach Auskunftserteilung über die Buchungsdaten dürfte einer solchen vielfach der Sperrgrund der Tatentdeckung entgegenstehen (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO). Schnelles Handeln kann daher unter Umständen entscheidend für den Erfolg sein.

Ermittlungswelle gegen Airbnb Vermieter