Nachdem im Jahr 2020 die Bundesregierung die ersten Corona-Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht hatte, wurde darauf hingewiesen, dass falsche Angaben bei der Antragsstellung einen strafbaren Subventionsbetrug i. S. d. § 264 StGB darstellen....
Nachdem im Jahr 2020 die Bundesregierung die ersten Corona-Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht hatte, wurde darauf hingewiesen, dass falsche Angaben bei der Antragsstellung einen strafbaren Subventionsbetrug i. S. d. § 264 StGB darstellen....