Mit Beschluss vom 30.03.2022 (VI B 88/21) hat der BFH bestätigt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur...
Mit Beschluss vom 30.03.2022 (VI B 88/21) hat der BFH bestätigt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur...