Dezember 2022

Posted by | 07. Dezember 2022
Frist der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30.06.2023

Die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnung hinsichtlich der Corona-Wirtschaftshilfen endet einheitlich am 30.06.2023. Bei falschen oder unvollständigen Angaben droht die Strafverfolgung aufgrund Subventionsbetrugs (§ 264 StGB). Corona - Wirtschaftshilfen Die...

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